Arbeitsrecht
Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen ab Zugang für die Klage beim Arbeitsgericht. Danach gilt sie in aller Regel als wirksam.
Kündigung und Abmahnung
Wir prüfen Form, Zugang, die Anhörung des Betriebsrats und die Sozialauswahl. Eine Abmahnung sehen wir uns an, bevor sie zur Grundlage einer Kündigung wird.
Aufhebungsvertrag und Zeugnis
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir prüfen ihn vor der Unterschrift, ebenso das Zeugnis und seine üblichen Formeln.
Zuständig

Dr. Johanna Voss
Rechtsanwältin
Im Familienrecht und im Arbeitsrecht rechnet sie Unterhalt und Abfindung durch, bevor verhandelt wird.
Fragen vor dem ersten Anruf
Wie schnell muss ich handeln?
Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen, gegen eine Kündigung drei. Rufen Sie an, sobald das Schreiben da ist.
Was kostet die Beratung?
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vereinbarung, die wir vorher schriftlich treffen. Den Preis des Erstgesprächs nennen wir Ihnen schon am Telefon.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Was übernommen wird, sagt die Deckungszusage. Die Anfrage stellen wir für Sie, dafür genügen Versicherer und Versicherungsnummer.
Was bringe ich zum Erstgespräch mit?
Alles Schriftliche zur Sache: Bescheid, Vertrag, Kündigung, Briefe der Gegenseite. Für den Anfang genügen Fotos mit dem Handy.