Voss Altmann Rechtsanwälte Demo

Alle Rechtsgebiete

Familien­recht

Wir ordnen zuerst, was sofort gilt: Wohnung, Unterhalt und der Alltag der Kinder.

Trennung und Scheidung

Vor der Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr. Wir klären den Trennungszeitpunkt, den Versorgungsausgleich und den Zugewinn.

Unterhalt und Kinder

Den Kindesunterhalt rechnen wir nach der Düsseldorfer Tabelle, den Trennungsunterhalt nach dem tatsächlichen Einkommen. Beim Umgang suchen wir zuerst eine Regelung ohne Gericht.

Zuständig

Porträt von Dr. Johanna Voss

Dr. Johanna Voss

Rechtsanwältin

Im Familienrecht und im Arbeitsrecht rechnet sie Unterhalt und Abfindung durch, bevor verhandelt wird.

Fragen vor dem ersten Anruf

Was kostet die Beratung?

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vereinbarung, die wir vorher schriftlich treffen. Den Preis des Erstgesprächs nennen wir Ihnen schon am Telefon.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Was übernommen wird, sagt die Deckungszusage. Die Anfrage stellen wir für Sie, dafür genügen Versicherer und Versicherungsnummer.

Was bringe ich zum Erstgespräch mit?

Alles Schriftliche zur Sache: Bescheid, Vertrag, Kündigung, Briefe der Gegenseite. Für den Anfang genügen Fotos mit dem Handy.

Anrufen: 0251 000 00 00 Oder Nachricht schreiben