Strafrecht
Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen. Zur Sache schweigen dürfen Sie immer. Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.
Ermittlungsverfahren
Wir beantragen Akteneinsicht und besprechen erst danach, ob Sie sich äußern. Bei einer Durchsuchung gilt: nichts zur Sache sagen und uns anrufen.
Strafbefehl und Hauptverhandlung
Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Kommt es zur Hauptverhandlung, gehen wir vorher mit Ihnen durch, was Sie dort erwartet.
Zuständig

Malte Altmann
Rechtsanwalt
Er verteidigt im Strafrecht, vertritt im Verkehrsrecht und liest die Akte, bevor jemand etwas sagt.
Fragen vor dem ersten Anruf
Was kostet die Beratung?
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vereinbarung, die wir vorher schriftlich treffen. Den Preis des Erstgesprächs nennen wir Ihnen schon am Telefon.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Was übernommen wird, sagt die Deckungszusage. Die Anfrage stellen wir für Sie, dafür genügen Versicherer und Versicherungsnummer.
Was bringe ich zum Erstgespräch mit?
Alles Schriftliche zur Sache: Bescheid, Vertrag, Kündigung, Briefe der Gegenseite. Für den Anfang genügen Fotos mit dem Handy.