Mietrecht
Im Mietrecht entscheiden oft Fristen und Zahlen. Beides sehen wir uns zuerst an, für Mieter wie für Vermieter.
Nebenkosten und Mieterhöhung
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wir prüfen Umlageschlüssel und Posten, bei einer Erhöhung den Mietspiegel.
Mängel und Kündigung
Ein Mangel gehört angezeigt und belegt, bevor Sie weniger zahlen. Bei einer Kündigung prüfen wir Form, Frist und den genannten Grund.
Zuständig

Selin Kaya
Rechtsanwältin
Mietrecht und Vertragsrecht sind ihre Gebiete, und sie liest am liebsten vor der Unterschrift mit.
Fragen vor dem ersten Anruf
Was kostet die Beratung?
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vereinbarung, die wir vorher schriftlich treffen. Den Preis des Erstgesprächs nennen wir Ihnen schon am Telefon.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Was übernommen wird, sagt die Deckungszusage. Die Anfrage stellen wir für Sie, dafür genügen Versicherer und Versicherungsnummer.
Was bringe ich zum Erstgespräch mit?
Alles Schriftliche zur Sache: Bescheid, Vertrag, Kündigung, Briefe der Gegenseite. Für den Anfang genügen Fotos mit dem Handy.